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CE-Kennzeichnung8 Min. Lesezeit

CE-Kennzeichnung im Metallbau — was wirklich dahintersteckt

Ohne CE-Kennzeichnung kein Inverkehrbringen von Stahlbauteilen in der EU — das ist bekannt. Weniger bekannt: Ein einziges abgelaufenes Subunternehmer-Zertifikat kann die CE-Kennzeichnung formal ungültig machen.

Was die CE-Kennzeichnung im Metallbau bedeutet

Im Metallbau und Stahlbau ist die CE-Kennzeichnung keine freiwillige Auszeichnung, sondern eine gesetzliche Pflicht. Sie basiert auf der Bauproduktenverordnung (BauPVO, EU 305/2011) und wird für Stahlbauteile durch die Norm EN 1090-1 geregelt.

Mit der CE-Kennzeichnung erklärt ein Hersteller, dass sein Stahlbauteil die wesentlichen Anforderungen der harmonisierten Norm EN 1090-1 erfüllt. Grundlage dafür ist eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK), die von einer notifizierten Stelle zertifiziert wurde.

Wer die CE-Kennzeichnung benötigt

Grundsätzlich jeder Betrieb, der tragfähige Stahlbauteile und Aluminiumtragwerke herstellt und in Verkehr bringt. Das betrifft:

  • Stahlbauunternehmen (Hallen, Brücken, Tribünen)
  • Schlossereien mit tragenden Schweißkonstruktionen
  • Metallbauer für Geländer, Treppen und Balkone
  • Fassadenbauer mit tragenden Aluminiumkonstruktionen

Ausgenommen sind Betriebe, die ausschließlich nicht-tragende Metallbauteile herstellen — aber diese Ausnahme ist enger als viele denken.

Die Ausführungsklassen EXC1 bis EXC4

EXCAnwendung (Beispiele)Folgen bei Versagen
EXC1Einfache Geländer, Treppen ohne statische FunktionGering
EXC2Standardgebäude, HallenkonstruktionenMittel
EXC3Stadiontribünen, Parkhäuser, BrückenHoch
EXC4Kernkraftanlagen, HängebrückenSehr hoch

Warum ein abgelaufenes Subunternehmer-Zertifikat Ihre CE-Kennzeichnung gefährdet

EN 1090-2 Clause 5.6 verlangt, dass alle eingesetzten Subunternehmer die gleichen Qualifikationsanforderungen erfüllen wie der Hauptauftragnehmer. Wenn ein Subunternehmer Schweißarbeiten mit einem abgelaufenen WPK-Zertifikat durchführt, gelten diese Arbeiten als nicht durch eine qualifizierte Stelle ausgeführt. Das bedeutet: Ihre Leistungserklärung (DoP) und damit Ihre CE-Kennzeichnung sind für diese Bauteile formal nicht korrekt — auch wenn alle Ihre eigenen Dokumente vollständig sind.

Was beim Audit zur CE-Kennzeichnung geprüft wird

Bei Zertifizierungsaudits prüfen notifizierte Stellen typischerweise:

  • Gültigkeit Ihres eigenen WPK-Zertifikats
  • Gültigkeit der WPK-Zertifikate aller eingesetzten Subunternehmer
  • Übereinstimmung der EXC-Klasse zwischen Ihnen und den Subunternehmern
  • Vollständigkeit der Leistungserklärungen (DoP)
  • Prozess zur laufenden Überwachung der Subunternehmer-Qualifikationen

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