EN 1090-2 Clause 5.6 — was Subunternehmer nachweisen müssen
EN 1090-2 Clause 5.6 ist eine der Klauseln, die im Audit am häufigsten zu Beanstandungen führt. Dabei ist die Anforderung eindeutig — sie wird nur häufig unterschätzt.
Was Clause 5.6 genau verlangt
EN 1090-2 Clause 5.6 regelt den Einsatz von Subunternehmern für Schweißarbeiten. Der Kernsatz lautet sinngemäß: Wenn ein EN-1090-zertifizierter Betrieb Schweißarbeiten an einen Subunternehmer vergibt, muss dieser Subunternehmer nachweislich die gleichen Qualifikationsanforderungen erfüllen wie der Hauptauftragnehmer selbst.
Das bedeutet konkret: Der Subunternehmer muss über eine gültige werkseigene Produktionskontrolle (WPK) nach EN 1090-1, einen gültigen ISO-3834-Nachweis und gültige Schweißer-Qualifikationen nach ISO 9606-1 verfügen — und Sie müssen das jederzeit belegen können.
Welche Zertifikate konkret benötigt werden
WPK-Zertifikat (EN 1090-1)
Nachweis der werkseigenen Produktionskontrolle. Wird von einer akkreditierten Stelle ausgestellt. Übliche Gültigkeitsdauer: 3 Jahre mit jährlichen Überwachungsaudits.
ISO-3834-Zertifikat
Nachweis der Qualitätsanforderungen fürs Schmelzschweißen. EXC2 akzeptiert ISO 3834-3, EXC3/4 verlangen ISO 3834-2. Gültigkeitsdauer: je nach Zertifizierungsstelle 3 Jahre.
Schweißer-Qualifikationen (ISO 9606-1)
Für jeden eingesetzten Schweißer muss eine gültige ISO-9606-1-Prüfung vorliegen. Gültigkeit: initial 2 Jahre, verlängerbar auf 3 Jahre durch Bestätigung alle 6 Monate.
WPS-Dokumentation
Schweißanweisungen (WPS) müssen nach ISO 15609-1 erstellt und durch eine WPQR nach ISO 15614-1 qualifiziert sein.
Was ein abgelaufenes Zertifikat bedeutet
Wenn das WPK-Zertifikat eines Subunternehmers abläuft, während er für Sie arbeitet, gelten die von ihm ausgeführten Schweißarbeiten formal als nicht durch eine qualifizierte Stelle ausgeführt. Das kann Ihre eigene CE-Kennzeichnung formal ungültig machen — auch wenn alle anderen Dokumente Ihres Betriebs vollständig sind.
Was beim Audit geprüft wird
Auditoren fragen beim nächsten Zertifizierungsaudit gezielt nach der Subunternehmer-Dokumentation. Typische Fragen:
- Welche Subunternehmer wurden im Prüfzeitraum eingesetzt?
- Lagen deren Zertifikate zum Zeitpunkt der Beauftragung vor?
- Wie haben Sie die Gültigkeit der Zertifikate geprüft?
- Was ist Ihr Prozess bei ablaufenden Zertifikaten?
Ein fehlender oder abgelaufener Nachweis führt in der Regel zu einem Audit-Befund (Minor Non-Conformity). Bei mehreren fehlenden Nachweisen oder bei WPK-Ablauf droht ein Major-Befund mit anschließendem Nachaudit.
Empfohlener Prozess für Ihren Betrieb
- Checkliste erstellen: Legen Sie fest, welche Zertifikate Sie von jedem Subunternehmer benötigen (abhängig von der Ausführungsklasse).
- Vor Beauftragung prüfen: Bevor ein Subunternehmer mit Schweißarbeiten beginnt, prüfen Sie, ob alle Zertifikate aktuell sind.
- Ablaufdaten überwachen: Tragen Sie alle Ablaufdaten in ein System ein, das Sie rechtzeitig erinnert (z. B. 90/30/7 Tage vorher).
- Nachweisakte führen: Bewahren Sie Kopien aller Zertifikate revisionssicher auf.
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