ZulieferCheck
EN 1090-26 Min. Lesezeit

EN 1090-2 Clause 5.6 — was Subunternehmer nachweisen müssen

EN 1090-2 Clause 5.6 ist eine der Klauseln, die im Audit am häufigsten zu Beanstandungen führt. Dabei ist die Anforderung eindeutig — sie wird nur häufig unterschätzt.

Was Clause 5.6 genau verlangt

EN 1090-2 Clause 5.6 regelt den Einsatz von Subunternehmern für Schweißarbeiten. Der Kernsatz lautet sinngemäß: Wenn ein EN-1090-zertifizierter Betrieb Schweißarbeiten an einen Subunternehmer vergibt, muss dieser Subunternehmer nachweislich die gleichen Qualifikationsanforderungen erfüllen wie der Hauptauftragnehmer selbst.

Das bedeutet konkret: Der Subunternehmer muss über eine gültige werkseigene Produktionskontrolle (WPK) nach EN 1090-1, einen gültigen ISO-3834-Nachweis und gültige Schweißer-Qualifikationen nach ISO 9606-1 verfügen — und Sie müssen das jederzeit belegen können.

Welche Zertifikate konkret benötigt werden

WPK-Zertifikat (EN 1090-1)

Nachweis der werkseigenen Produktionskontrolle. Wird von einer akkreditierten Stelle ausgestellt. Übliche Gültigkeitsdauer: 3 Jahre mit jährlichen Überwachungsaudits.

ISO-3834-Zertifikat

Nachweis der Qualitätsanforderungen fürs Schmelzschweißen. EXC2 akzeptiert ISO 3834-3, EXC3/4 verlangen ISO 3834-2. Gültigkeitsdauer: je nach Zertifizierungsstelle 3 Jahre.

Schweißer-Qualifikationen (ISO 9606-1)

Für jeden eingesetzten Schweißer muss eine gültige ISO-9606-1-Prüfung vorliegen. Gültigkeit: initial 2 Jahre, verlängerbar auf 3 Jahre durch Bestätigung alle 6 Monate.

WPS-Dokumentation

Schweißanweisungen (WPS) müssen nach ISO 15609-1 erstellt und durch eine WPQR nach ISO 15614-1 qualifiziert sein.

Was ein abgelaufenes Zertifikat bedeutet

Wenn das WPK-Zertifikat eines Subunternehmers abläuft, während er für Sie arbeitet, gelten die von ihm ausgeführten Schweißarbeiten formal als nicht durch eine qualifizierte Stelle ausgeführt. Das kann Ihre eigene CE-Kennzeichnung formal ungültig machen — auch wenn alle anderen Dokumente Ihres Betriebs vollständig sind.

Was beim Audit geprüft wird

Auditoren fragen beim nächsten Zertifizierungsaudit gezielt nach der Subunternehmer-Dokumentation. Typische Fragen:

  • Welche Subunternehmer wurden im Prüfzeitraum eingesetzt?
  • Lagen deren Zertifikate zum Zeitpunkt der Beauftragung vor?
  • Wie haben Sie die Gültigkeit der Zertifikate geprüft?
  • Was ist Ihr Prozess bei ablaufenden Zertifikaten?

Ein fehlender oder abgelaufener Nachweis führt in der Regel zu einem Audit-Befund (Minor Non-Conformity). Bei mehreren fehlenden Nachweisen oder bei WPK-Ablauf droht ein Major-Befund mit anschließendem Nachaudit.

Empfohlener Prozess für Ihren Betrieb

  1. Checkliste erstellen: Legen Sie fest, welche Zertifikate Sie von jedem Subunternehmer benötigen (abhängig von der Ausführungsklasse).
  2. Vor Beauftragung prüfen: Bevor ein Subunternehmer mit Schweißarbeiten beginnt, prüfen Sie, ob alle Zertifikate aktuell sind.
  3. Ablaufdaten überwachen: Tragen Sie alle Ablaufdaten in ein System ein, das Sie rechtzeitig erinnert (z. B. 90/30/7 Tage vorher).
  4. Nachweisakte führen: Bewahren Sie Kopien aller Zertifikate revisionssicher auf.

Ablaufdaten automatisch überwachen

ZulieferCheck überwacht alle Ablaufdaten Ihrer Subunternehmer automatisch und erinnert Sie 90/30/7 Tage vor Ablauf.

Jetzt kostenlos testen